Code of Conduct


1. Präambel 

Die e.solutions GmbH (im Folgenden "e.solutions" genannt) hat sich im Rahmen ihrer gesellschaftlichen Verantwortung zu Ehrlichkeit und Integrität in ihrem gesamten Geschäftsgebaren gegenüber Mitarbeitern*, Kunden, Lieferanten, Dienstleistern, Wettbewerbern und anderen Stakeholdern verpflichtet. Dies beinhaltet (ohne Einschränkung) die Einhaltung aller anwendbaren Gesetze, Regeln, Vorschriften und rechtsverbindlichen Behördenentscheidungen. 

e.solutions erwartet von allen ihren Mitarbeitern, dass sie in allen Aspekten ihrer Tätigkeit als Arbeitnehmer der e.solutions (i) mit Fairness, Ehrlichkeit, Verantwortungsbewusstsein und Integrität handeln, (ii) alle geltenden Gesetze, Regeln, Vorschriften und rechtsverbindlichen behördlichen Entscheidungen einhalten und (iii) sich der unternehmerischen sozialen Verantwortung verschreiben.

Dieser Code of Conduct bzw. Verhaltenskodex hebt wesentliche Standards hervor, die mit den Unternehmenswerten von e.solutions übereinstimmen und an die sich jeder Mitarbeiter strikt halten muss.

* Für die bessere Lesbarkeit wird Mitarbeiter in der männlichen Form verwendet, beinhaltet aber zugleich die weibliche und diverse Form


2. Zweck und Reichweite

Wie in der Präambel beschrieben, hebt dieser Verhaltenskodex wichtige und wesentliche Standards hervor, die mit den Werten von e.solutions übereinstimmen und von denen e.solutions erwartet, dass sie von jedem Mitarbeiter beachtet und strikt eingehalten werden. Zur Klarstellung: dieser Code of Conduct gilt auch für die Geschäftsführer und Manager von e.solutions. In diesem Zusammenhang ist hervorzuheben, dass die Geschäftsführer und Manager in ihrer Rolle als Manager von e.solutions durch ihr Verhalten ein Vorbild sein sollen.

Dieser Code of Conduct soll einen geschäftlichen Standard sicherstellen und stellt einen wesentlichen Bestandteil des Arbeitsvertrages dar. Daher wird jeder Mitarbeiter dazu aufgefordert diesen Verhaltenskodex zu befolgen und einzuhalten.

Darüber hinaus gilt dieser Code of Conduct für Leiharbeitnehmer und freie Mitarbeiter (z.B. "Arbeitnehmerüberlassung") und ist wesentlicher Bestandteil ihrer Verträge mit e.solutions. "Arbeitnehmer" im Sinne dieses Verhaltenskodexes schließen Zeitarbeitnehmer und freie Mitarbeiter jede andere Person ein, die im Auftrag von e.solutions handelt bzw. deren Handeln e.solutions als Handeln von e.solutions zugerechnet werden kann, wie z.B. von e.solutions direkt oder indirekt eingesetzte Sicherheitskräfte und Reinigungskräfte. 

Dieser Code of Conduct ersetzt nicht die Arbeitsordnung oder andere Unternehmensrichtlinien, sondern gilt zusätzlich.


3. Unternehmerische Soziale Verantwortung (CSR)

e.solutions achtet die zehn Prinzipien der UN Global Compact Initiative in den Bereichen Menschenrechte, Arbeit, Umwelt und Korruptionsbekämpfung. Die Achtung der Freiheit und der Menschenrechte ist ein wesentlicher Grundsatz in der Unternehmensethik und der Geschäftstätigkeit der e.solutions. Dies ist die Grundlage unseres Handelns und Geschäftsgebarens und eine Voraussetzung für unseren Erfolg.

e.solutions ist dem Prinzip der Nachhaltigkeit verpflichtet. Dies beinhaltet (ohne Einschränkung) den verantwortungsvollen – d.h. effizienten und effektiven – und nachhaltigen Umgang mit den verfügbaren Ressourcen in der Gegenwart und in der Zukunft


4. Einhaltung von Gesetzen, Regeln, Rechtsvorschriften, Rechtsprechung und rechtsverbindlichen Behördenentscheidungen

Jeder Mitarbeiter wird sich an die geltenden Gesetze, Regeln, Rechtsvorschriften, Rechtsprechung und rechtsverbindlichen Behördenentscheidungen halten und wird in seinem Verantwortungsbereich als zuständige Stelle geeignete Maßnahmen und Prozesse einführen und aufrechterhalten, um diese Einhaltung zu gewährleisten. e.solutions wird Verstöße gegen die Compliance nicht akzeptieren.


Dies bedeutet (ohne Einschränkung) Folgendes:

(1) Verbot und Bekämpfung von Sklaverei und Menschenhandel
e.solutions duldet keine Form von Sklaverei oder Menschenhandel. Daher wird der Mitarbeiter keine Sklaverei und/oder Menschenhandel in irgendeiner Form ausüben, unterstützen, zulassen, akzeptieren und/oder irgendwie dazu beitragen. 


(2) Compliance with antitrust laws, trade practice laws, competition laws, rules and regulations dealing with monopolies, unfair competition and restraints of trade 
e.solutions setzt sich für einen fairen und freien Markt ein. Daher muss jeder Mitarbeiter alle anwendbaren Kartellgesetze, Gesetze zu Handelspraktiken und alle anderen Wettbewerbsgesetze, Regeln und Vorschriften einhalten, die sich beispielsweise mit Monopolen, unlauterem Wettbewerb und Handelsbeschränkungen sowie mit Beziehungen zu Wettbewerbern und Kunden befassen. 


(3) Verbot und Bekämpfung von Korruption und Bestechung
e.solutions duldet keine Form von Korruption und/oder Bestechung. Jeder Mitarbeiter wird daher die geltenden Gesetze und Vorschriften zur Bestechungs- und Korruptionsbekämpfung einhalten, einschließlich derjenigen, die ausländische Korruptionspraktiken betreffen. 

Kein Mitarbeiter wird sich an irgendeiner Form von Korruption, Bestechung, Diebstahl, Unterschlagung, 
Erpressung oder der Verwendung illegaler Zahlungen beteiligen noch diese tolerieren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Zahlungen oder andere Vorteile, die einer Einzelperson, einem Unternehmen oder einem Regierungsbeamten gewährt werden, um den Entscheidungsprozess unter Verstoß gegen geltende Gesetze zu beeinflussen. Insbesondere (ohne Einschränkung) dürfen die Mitarbeiter keine rechtswidrigen Zuwendungen oder rechtswidrigen Vorteile wie Bestechungsgelder, unangemessene Geschenke und/oder unangemessene Bewirtungen für die Gewährung von Geschäftsmöglichkeiten bzw. Geschäftsvorteilen anbieten oder fordern.

(4) Ausfuhr- und Einfuhrbestimmungen
Kein Mitarbeiter darf gegen anwendbare Import- und Exportkontrollgesetze verstoßen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Sanktionen, Embargos und andere Gesetze, Verordnungen, Regierungsanordnungen und Richtlinien, die die Übertragung oder den Versand von Waren, Technologie und Zahlungen kontrollieren.


(5) Geldwäsche
Alle Mitarbeiter werden alle geltenden Gesetze und Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche einhalten und dürfen sich nicht an Geldwäscheaktivitäten beteiligen.


5. Interessenkonflikte
Von den Mitarbeitern wird erwartet, dass sie im besten Interesse ihres Unternehmens handeln. Private Interessen und persönliche Erwägungen dürfen geschäftlichen Entscheidungen nicht beeinflussen. Jeder Mitarbeiter muss vermeiden, dass private Interessen oder persönliche Erwägungen sein Handeln beeinflussen und/oder beeinträchtigen. Ist sich ein Mitarbeiter des Risikos bewusst, dass private Interessen oder persönliche Erwägungen seine Tätigkeit für e.solutions beeinflussen und/oder beeinträchtigen könnten, muss er dies unverzüglich seinem Vorgesetzten mitteilen. Der Vorgesetzte ergreift Maßnahmen zur Vermeidung eines solchen Interessenkonflikts (z.B. Beauftragung eines anderen Mitarbeiters mit dem betreffenden Thema).


6. Achtung der Menschenrechte, Antidiskriminierung und Stärkung der Rechte von Frauen

e.solutions respektiert die Menschenrechte und setzt sich aktiv für deren Einhaltung ein. e.solutions bekennt sich zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, die jeden Einzelnen, jedes Organ der Gesellschaft und damit auch die Wirtschaftsakteure und Unternehmen dazu verpflichtet, zur Einhaltung dieser Rechte beizutragen. Darüber hinaus beachtet e.solutions die dreigliedrige Grundsatzerklärung über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen sowie die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen.

Jeder Mitarbeiter behandelt alle Menschen mit Respekt und Fairness und beachtet alle Menschenrechte, wie sie z.B. in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen und der Dreigliedrigen Grundsatzerklärung über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (IAO) festgelegt sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Verbot von Zwangs- oder Kinderarbeit, das Verbot von Zwangsräumungen aus Geschäftsinteressen und, innerhalb ihres Verantwortungsbereichs als zuständige Stelle, die Bereitstellung angemessener Löhne, Sozialleistungen, Arbeitszeiten, Vereinigungsfreiheit und anderer fairer Arbeitsbedingungen in Übereinstimmung mit allen
geltenden Gesetzen und Vorschriften.

Jeder Mitarbeiter sorgt für ein Umfeld ohne Diskriminierung, Belästigung oder Vergeltungsmaßnahmen aufgrund von Geschlecht, Alter, Rasse, Hautfarbe, ethnischer Zugehörigkeit, Kultur oder nationaler Herkunft, Staatsangehörigkeit, Religion oder religiösen Überzeugungen, körperlicher oder geistiger Behinderung, Veteranenstatus, sexueller Orientierung oder anderen gesetzlich geschützten Merkmalen.

7. Produktsicherheit, Gesundheit und Umwelt

e.solutions engagiert sich für die nachhaltige Nutzung von Ressourcen und für den Umweltschutz, einschließlich (ohne Einschränkung) des Klimaschutzes. 

Jeder Mitarbeiter wird e.solutions bei diesen Bemühungen unterstützen. Jeder Mitarbeiter wird alle anwendbaren Gesetze, Vorschriften, Verordnungen und rechtsverbindlichen behördlichen Entscheidungen zum Umweltschutz einhalten und die Ressourcen schonen und die Umwelt schützen. Insofern wird jeder Mitarbeiter e.solutions' Engagement und Bemühungen unterstützen und dafür sorgen, dass

(i) sichere Produkte hergestellt und an e.solutions geliefert werden ; 
(ii) ein sicheres Arbeitsumfeld geschaffen wird, in welchem Unfälle vermieden und Gesundheitsrisiken für die Mitarbeiter des Lieferanten minimiert werden;
(iii) Umweltschutz und (ohne Einschränkung) die Schonung von Ressourcen wie (als Beispiel) Luft, Land, Boden, Wald und Wasser zu leben durch Einbeziehung (ohne Einschränkung) von:

      a. verantwortungsvoller Nutzung von Luft, Land, Boden, Wasser und Wald;
      b. Maßnahmen zum Schutz der Qualität von Luft, Land, Boden, Wasser und Wald;
      c. Maßnahmen zur Effizienz und Reduzierung des Verbrauchs von Luft, Land, Boden, Wald und Wasser;
      d. keine Unterstützung von Waldrodungen;
      e. Verringerung von Kohlenwasserstoff- (Dekarbonisierung) oder anderen schädlichen Emissionen, wie z.B. Treibhausgasen, chemischen Substanzen oder Lärm;
      f. verantwortungsvollem Umgang mit chemischen Substanzen;
      g. Maßnahmen zur Abfallvermeidung/-reduzierung einschießlich (ohne Einschränkung) Recycling; 
      h. verantwortungsvoller Energieverbrauch durch (i) Einsparung, (ii) Erhöhung der Effizienz sowie (iii) Nutzung erneuerbarer Energien sowie 
(iv) Tierschutz einschließlich (ohne Einschränkung) der Artenvielfalt, zu betreiben durch verantwortungsvolle Nutzung von Luft, Land, Wasser und Wald, insbesondere (als Beispiel) indem 
Waldrodung nicht unterstützt wird. 
 

8. Datenschutz, geheimhaltungsbedürftige Informationen und geistiges Eigentum und Plagiate

Datenschutz und Vertraulichkeit sowie der Schutz der Rechte an geistigem Eigentum sind von wesentlicher Bedeutung.

Jeder Mitarbeiter wird alle anwendbaren Gesetze, Vorschriften, Regelungen und rechtsverbindlichen behördlichen Entscheidungen zum Datenschutz, zu Geschäftsgeheimnissen und zum geistigen Eigentum einhalten.

Jeder Mitarbeiter wird dafür sorgen, dass vertrauliche Geschäftsinformationen oder Betriebsgeheimnisse, die er im Rahmen der Geschäftstätigkeit mit e.solutions erlangt (im Folgenden "vertrauliche Informationen"), vertraulich behandelt und nicht missbräuchlich verwendet oder an Dritte weitergegeben werden, außer auf der Grundlage der Notwendigkeit der Kenntnisnahme („need to know“). 

Darüber hinaus wird jeder Mitarbeiter (i) keine geistigen Eigentumsrechte Dritter, einschließlich (ohne Einschränkung) des geistigen Eigentums von e.solutions sowie des geistigen Eigentums von Kunden von e.solutions oder sonstigen Dritten, die an Projekten von e.solutions beteiligt sind, verletzen, sondern als vertrauliche Informationen schützen und sichern sowie (ii) die Vermeidung von Plagiaten unterstützen.
 

9. Einhaltung dieses Code of Conduct 

Dieser Code of Conduct oder Verhaltenskodex bildet einen wesentlichen und integralen Bestandteil des Arbeitsvertrages eines jeden Mitarbeiters. Die Einhaltung der Bestimmungen dieses Code of Conduct ist daher von wesentlicher Bedeutung für e.solutions. Jeder Mitarbeiter wird sich nach besten Kräften bemühen, die in diesem Verhaltenskodex genannten Werte und Grundsätze zu kennen und einzuhalten. 

Bei Klärungsbedarf, ob ein bestimmtes Verhalten gegen diesen Verhaltenskodex verstößt, ist die Rechtsabteilung von e.solutions um eine rechtliche Stellungnahme und Beratung zu bitten. 
Jeder Mitarbeiter hat die wirksame Umsetzung und Einhaltung dieses Verhaltenskodex bei e.solutions zu unterstützen. Jeder Mitarbeiter wird auch auf die e.solutions-internen Schulungen zu Compliance, Datenschutz, Recht und Schutz der Privatsphäre, Informationssicherheit (und andere) sowie auf den e.solutionsCompliance-Prozess hingewiesen, die in SharePoint im Bereich "Compliance" sowie auf der e.solutionsWebsite unter "www.esolutions.de" veröffentlicht sind. 

e.solutions erwartet und ermutigt ausdrücklich jeden Mitarbeiter, Compliance-Probleme gemäß dem Compliance-Prozess von e.solutions zu melden, insbesondere (ohne Einschränkung) die Whistleblower-Hotline zu nutzen, die im SharePoint-Bereich "Compliance" wiedergegeben ist. Daher soll jeder Mitarbeiter Verstöße oder vermutete Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex gemäß dem Compliance-Prozess von e.solutions melden. Die Kontaktdaten sind auf in SharePoint im Bereich "Compliance", sowie auf der Website von e.solutions unter "www.esolutions.de" zu finden. 

Bei schwerwiegenden Verstößen gegen diesen Code of Conduct behält sich e.solutions je nach Schwere des Verstoßes angemessene Maßnahmen vor, die von einer Abmahnung bis hin zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses und/oder Haftungsansprüchen gegenüber den Verursachern reichen. 

Jeder Mitarbeiter erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass die Bestimmungen dieses Verhaltenskodex nach eigenem Ermessen von e.solutions unter Berücksichtigung der geltenden Gesetze und Vorschriften geändert werden können.


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