Wir sind überzeugt: Wir können als Unternehmen nur nachhaltig erfolgreich sein, wenn wir uns alle regelkonform und integer verhalten. Compliance ist somit eine Grundlage für unseren Erfolg.
(1) Einhaltung der Menschenrechte,
(2) Einhaltung der gesetzlichen, gerichtlichen und behördlichen Vorgaben,
(3) Einhaltung der Firmenrichtlinien,
(4) Beachtung ethischer Grundsätze und selbstverordneter Wertvorstellungen.
Compliance ist die Grundlage für einen nachhaltigen unternehmerischen Erfolg und ist daher zentraler Bestandteil unserer Unternehmenskultur sowie die Grundlage unseres Handelns und unserer Geschäftsbeziehungen. Compliance ist maßgeblich für Integrität und Verlässlichkeit. Dies betrifft e.solutions, unsere Geschäftspartner als auch jeden einzelnen Mitarbeiter.
Wir sind uns bewusst: Verstöße gegen Gesetze, Regeln und Vorgaben haben Konsequenzen. Auch deshalb wollen wir auf diesem Gebiet Vorbild sein. Compliance lebt von jedem Einzelnen und der Selbstverantwortung. Jeder Einzelne ist aufgefordert:
Unser Chief Compliance Officer, Thomas Weber, unterstützt uns bei der Umsetzung dieser Punkte.
Als zentrales Dokument enthalten unsere Firmenrichtlinien Compliance Vorgaben. Die maßgeblichen Verhaltensgrundsätze und Regelungen für unsere Mitarbeitenden sind dabei in unserem Code of Conduct enthalten.
Von unseren Geschäftspartnern erwarten wir, dass sie sich an unseren Supplier Code of Conduct halten. Dieser fasst zusammen, welche Erwartungen wir insbesondere an unsere Lieferanten stellen. Dazu gehören insbesondere, wie bei dem Code of Conduct für unsere Mitarbeitenden, die Achtung der Menschenrechte, die Einhaltung von Arbeits- und Gesundheitsschutz, Umweltschutz und die Korruptionsbekämpfung.
Bei Kenntnis oder Verdacht von Compliance Verstößen bitten wir Mitarbeitende und Geschäftspartner im Rahmen ihrer Möglichkeiten um eine Meldung an unsere interne Meldestelle. Unsere interne Meldestelle bearbeitet die Meldung unter Beachtung aller erforderlichen Verfahrensgrundsätze (z.B. Vertraulichkeit, Schutz der hinweisgebenden Personen) und bemüht sich um Aufklärung und Abhilfe.
Neben der internen Meldestelle setzen wir externe Rechtsanwälte (Ombudsleute) als weitere mögliche Anlaufstelle ein. Diese Ombudsstelle nimmt ebenfalls Hinweise auf mögliche Regelverstöße entgegen und prüft, ob diese plausibel und stichhaltig sind. Ihr Prüfergebnis leitet sie zusammen mit einer Empfehlung und ohne Offenlegung der hinweisgebenden Person an die interne Meldestelle weiter. Eine Offenlegung der hinweisgebenden Person erfolgt entsprechend den gesetzlichen Regelungen nur mit deren Einwilligung.
Alle Meldungen werden entsprechend den gesetzlichen Regelungen vertraulich behandelt. Es wird sichergestellt, dass hinweisgebenden Personen keine Nachteile infolge der Meldung entstehen. Die Grundsätze des Verfahrens bei Hinweisen und Beschwerden haben wir in einer Verfahrensordnung festgelegt. Bitte lesen Sie vor Abgabe einer Meldung auch unsere Datenschutzhinweise.
Meldungen sind zu richten an compliance-meldung@esolutions.de. Die Meldung kann alternativ auch an unsere Ombudsstelle gerichtet werden, in diesem Fall bitte folgende Adresse verwenden: ombudsstelle.esolutions@piltz.legal
Datenpannen und Datenschutzverletzungen sind zu melden an datenschutzbeauftragter@esolutions.de
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit Meldungen auch an eine externe Meldestelle der zuständigen Bundesbehörde zu richten. Informationen hierüber sowie die Kontaktdaten sind abrufbar unter: https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html.