1. Präambel
Die e.solutions GmbH (im Folgenden "e.solutions" genannt) hat sich im Rahmen ihrer gesellschaftlichen Verantwortung zu Ehrlichkeit und Integrität in ihrem gesamten Geschäftsgebaren gegenüber Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten, Dienstleistern, Wettbewerbern und anderen Stakeholdern verpflichtet. Dies beinhaltet (ohne Einschränkung) die Einhaltung aller anwendbaren Gesetze, Regeln, Vorschriften und rechtsverbindlichen Behördenentscheidungen.
e.solutions ist sich bewusst, dass die rechtlichen und kulturellen Anforderungen in einem globalen Markt variieren. e.solutions erwartet von allen ihren Zulieferern, einschließlich (aber nicht darauf beschränkt) Lieferanten, Dienstleistern, Subunternehmern, Beratern, Verkäufern, Maklern, Vertretern und anderen (im Folgenden als "Lieferanten" bezeichnet), dass sie in allen Aspekten ihrer Geschäftstätigkeit (i) mit Fairness, Ehrlichkeit, Verantwortungsbewusstsein und Integrität handeln, (ii) alle geltenden Gesetze, Regeln, Vorschriften und rechtsverbindlichen behördlichen Entscheidungen einhalten und (iii) sich der unternehmerischen sozialen Verantwortung verschreiben. Zur Klarstellung: der Begriff "Lieferant" schließt auch (beispielhaft) öffentliche und private Sicherheitsunternehmen sowie von e.solutions beauftragte Reinigungsunternehmen ein, die auf oder außerhalb des Geländes von e.solutions arbeiten.
Dieser Code of Conduct bzw. Verhaltenskodex hebt wesentliche Standards hervor, die mit den Unternehmenswerten von e.solutions übereinstimmen und an die sich jeder Lieferant strikt halten muss.
2. Zweck und Reichweite
Wie in der Präambel beschrieben, hebt dieser Verhaltenskodex wichtige und wesentliche Standards hervor, die mit den Werten von e.solutions übereinstimmen und von denen e.solutions erwartet, dass sie von jedem Lieferanten beachtet und strikt eingehalten werden.
Dieser Code of Conduct soll einen geschäftlichen Standard sicherstellen und stellt eine wesentliche Verpflichtung des Lieferanten in seiner Geschäftsbeziehung zu e.solutions dar. Daher gilt dieser Code of Conduct für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen dem Lieferanten und e.solutions und ist Bestandteil der Verträge zwischen dem Lieferanten und e.solutions.
Der Lieferant hat vertraglich sicherzustellen, dass in seiner gesamten Lieferkette die Werte und Grundsätze dieses Verhaltenskodexes eingehalten werden. Daher wird der Lieferant seine Lieferanten ebenfalls dazu anhalten, die Umsetzung der Werte und Grundsätze dieses Verhaltenskodexes in seiner gesamten Lieferkette sicherzustellen.
3. Unternehmerische Soziale Verantwortung (CSR)
e.solutions achtet die zehn Prinzipien der UN Global Compact Initiative in den Bereichen Menschenrechte, Arbeit, Umwelt und Korruptionsbekämpfung. Die Achtung der Freiheit und der Menschenrechte ist ein wesentlicher Grundsatz in der Unternehmensethik und der Geschäftstätigkeit der e.solutions. Dies ist die Grundlage unseres Handelns und Geschäftsgebarens und eine Voraussetzung für unseren Erfolg.
e.solutions ist dem Prinzip der Nachhaltigkeit verpflichtet. Dies beinhaltet (ohne Einschränkung) den verantwortungsvollen - d.h. effizienten und effektiven - und nachhaltigen Umgang mit den verfügbaren Ressourcen in der Gegenwart und in der Zukunft.
4. Gesetze, Regeln, Rechtsvorschriften, Rechtsprechung und rechtsverbindlichen Behördenentscheidungen
Der Lieferant wird sowohl in seiner eigenen Geschäftstätigkeit als auch in seiner Lieferkette alle anwendbaren Gesetze, Regeln, Vorschriften, Rechtsprechung und rechtsverbindliche Behördenentscheidungen einhalten und geeignete Maßnahmen und Prozesse einführen und aufrechterhalten, um diese Einhaltung sicherzustellen.
e.solutions wird die Nichteinhaltung geltender Gesetze und Vorschriften in geschäftlichen Handlungen nicht akzeptieren.
Dies bedeutet (ohne Einschränkung) Folgendes:
(1) Verbot und Bekämpfung von Sklaverei und Menschenhandel
e.solutions duldet keine Form von Sklaverei oder Menschenhandel. Daher wird der Lieferant keine Sklaverei und/oder Menschenhandel in irgendeiner Form ausüben, unterstützen, zulassen, akzeptieren
und/oder irgendwie dazu beitragen
(2) Compliance with antitrust laws, trade practice laws, competition laws, rules and regulations dealing with monopolies, unfair competition and restraints of trade
e.solutions setzt sich für einen fairen und freien Markt ein. Daher wird der Lieferant alle anwendbaren Kartellgesetze, Gesetze zu Handelspraktiken und alle anderen Wettbewerbsgesetze, Regeln und Vorschriften einhalten, die sich beispielsweise mit Monopolen, unlauterem Wettbewerb und Handelsbeschränkungen, sowie mit Beziehungen zu Wettbewerbern und Kunden befassen. Der Lieferant wird keine Vereinbarungen mit Wettbewerbern treffen oder sich an anderen Handlungen beteiligen, die den Wettbewerb in unlauterer Weise beeinträchtigen können, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Preisabsprachen oder Marktaufteilungen. Der Lieferant stellt sicher, dass insbesondere diejenigen Mitarbeiter, die regelmäßig mit Wettbewerbern in Kontakt stehen (z. B. Marketing, Vertrieb und Ein kauf), mit den geltenden Wettbewerbsgesetzen vertraut sind.
(3) Verbot und Bekämpfung von Korruption und Bestechung
e.solutions duldet keine Form von Korruption und/oder Bestechung. Der Lieferant wird daher die geltenden Gesetze und Vorschriften zur Bestechungs- und Korruptionsbekämpfung einhalten, einschließlich derjenigen, die ausländische Korruptionspraktiken betreffen. Der Lieferant stellt sicher, dass insbesondere diejenigen Mitarbeiter, die in regelmäßigem Kontakt mit Wettbewerbern (z.B. Marketing, Vertrieb und Einkauf) oder Behörden stehen, mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften vertraut sind.
Der Lieferant wird sich weder an irgendeiner Form von Korruption, Bestechung, Diebstahl, Unterschlagung, Erpressung oder der Verwendung illegaler Zahlungen beteiligen noch diese tolerieren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Zahlungen oder andere Vorteile, die einer Einzelperson, einem Unternehmen oder einem Regierungsbeamten gewährt werden, um den Entscheidungsprozess unter Verstoß gegen geltende Gesetze zu beeinflussen. Insbesondere (ohne Einschränkung) darf der Lieferant keine rechtswidrigen Zuwendungen oder rechtswidrigen Vorteile wie Bestechungsgelder, unangemessene Geschenke und/oder unangemessene Bewirtungen an oder von Mitarbeitern von e.solutions für die Gewährung von Geschäftsmöglichkeiten bzw. Geschäftsvorteilen anbieten oder fordern.
(4) Konfliktmineralien
Der Lieferant ist sich der geltenden rechtlichen Anforderungen in Bezug auf "Konfliktmineralien", einschließlich (ohne Einschränkung) Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erze und Gold, die aus Konfliktgebieten stammen, bewusst und wird die Einhaltung dieser rechtlichen Anforderungen sicherstellen. Darüber hinaus wird sich der Lieferant nach besten Kräften bemühen, die Verwendung von Rohstoffen in seinen Produkten zu vermeiden, die direkt oder indirekt bewaffnete Gruppen finanzieren, die die Menschenrechte verletzen.
(5) Ausfuhr- und Einfuhrbestimmungen
Der Lieferant wird alle anwendbaren Import- und Exportkontrollgesetze einhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Sanktionen, Embargos und andere Gesetze, Verordnungen, Regierungsanordnungen und Richtlinien, die die Übertragung oder den Versand von Waren, Technologie und Zahlungen kontrollieren.
(6) Geldwäsche
Der Lieferant wird alle geltenden Gesetze und Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche einhalten und sich nicht an Geldwäscheaktivitäten beteiligen.
5. Interessenkonflikte
Von den Mitarbeitern wird erwartet, dass sie im besten Interesse ihres Unternehmens handeln. Private Interessen und persönliche Erwägungen dürfen geschäftlichen Entscheidungen nicht beeinflussen. Der Lieferant wird jede Aktivität oder Situation vermeiden, die zu einem Konflikt zwischen (i) privaten Interessen eines Mitarbeiters von e.solutions oder eines Mitarbeiters des Lieferanten und (ii) den Geschäftsinteressen von e.solutions führen kann. Sollte dem Lieferanten ein solcher Interessenkonflikt oder ein potenzieller Interessenkonflikt bekannt sein oder werden, wird er e.solutions unverzüglich darüber informieren.
6. Achtung der Menschenrechte, Antidiskriminierung und Stärkung der Rechte von Frauen
e.solutions respektiert die Menschenrechte und setzt sich aktiv für deren Einhaltung ein. e.solutions bekennt sich zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, die jeden Einzelnen, jedes Organ der Gesellschaft und damit auch die Wirtschaftsakteure und Unternehmen dazu verpflichtet, zur Einhaltung dieser Rechte beizutragen. Darüber hinaus beachtet e.solutions die dreigliedrige Grundsatzerklärung über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen sowie die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen.
Der Lieferant behandelt alle Menschen mit Respekt und Fairness und beachtet alle Menschenrechte, wie sie z.B. in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen und der Dreigliedrigen Grundsatzerklärung über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (IAO) festgelegt sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Verbot von Zwangs- oder Kinderarbeit, das Verbot von Zwangsräumungen aus Geschäftsinteressen und die Bereitstellung angemessener Löhne, sozialleistungen, Arbeitszeiten, Vereinigungsfreiheit und anderer fairer Arbeitsbedingungen in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften.
Der Lieferant sorgt für ein Umfeld ohne Diskriminierung, Belästigung oder Vergeltungsmaßnahmen aufgrund von Geschlecht, Alter, Rasse, Hautfarbe, ethnischer Zugehörigkeit, Kultur oder nationaler Herkunft, Staatsangehörigkeit, Religion oder religiösen Überzeugungen, körperlicher oder geistiger Behinderung, Veteranenstatus, sexueller Orientierung oder anderen gesetzlich geschützten Merkmalen.
7. Produktsicherheit, Gesundheit und Umwelt
e.solutions engagiert sich für die nachhaltige Nutzung von Ressourcen und für den Umweltschutz, einschließlich (ohne Einschränkung) des Klimaschutzes.
Der Lieferant wird e.solutions bei diesen Bemühungen unterstützen. Der Lieferant wird alle anwendbaren Gesetze, Vorschriften, Verordnungen und rechtsverbindlichen behördlichen Entscheidungen zum Umweltschutz einhalten und die Ressourcen schonen und die Umwelt schützen. Insoweit wird der Lieferant dafür sorgen
(i) sichere Produkte herzustellen und an e.solutions zu liefern;
(ii) ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen, in welchem Unfälle vermieden und Gesundheitsrisiken für die Mitarbeiter des Lieferanten minimiert werden;
(iii) Umweltschutz und (ohne EInschränkung) die Schonung von Ressourcen wie (als Beispiel) Luft, Land, Boden, Wald und Wasser zu leben durch Einbeziehung (ohne Einschränkung)
von:
a. verantwortungsvoller Nutzung von Luft, Land, Boden, Wasser und Wald;
b. Maßnahmen zum Schutz der Qualität von Luft, Land, Boden, Wasser und Wald;
c. Maßnahmen zur Effizienz und Reduzierung des Verbrauchs von Luft, Land, Boden, Wald und Wasser;
d. keine Unterstützung von Waldrodungen;
e. Verringerung von Kohlenwasserstoff- (Dekarbonisierung) oder anderen schädlichen Emissionen, wie z.B. Treibhausgasen, chemischen Substanzen oder Lärm;
f. verantwortungsvollem Umgang mit chemischen Substanzen;
g. Maßnahmen zur Abfallvermeidung/-reduzierung einschießlich (ohne Einschränkung) Recycling;
h. verantwortungsvoller Energieverbrauch durch (i) Einsparung, (ii) Erhöhung der Effizienz sowie (iii) Nutzung erneuerbarer Energien sowie
(iv) Tierschutz einschließlich (ohne Einschränkung) der Artenvielfalt, zu betreiben durch verantwortungsvolle Nutzung von Luft, Land, Wasser und Wald, insbesondere (als Beispiel) indem
Waldrodung nicht unterstützt wird.
8. Datenschutz, geheimhaltungsbedürftige Informationen und geistiges Eigentum und Plagiate
Datenschutz und Vertraulichkeit sowie der Schutz der Rechte an geistigem Eigentum sind von wesentlicher Bedeutung.
Der Lieferant wird alle anwendbaren Gesetze, Vorschriften, Regelungen und rechtsverbindlichen behördlichen Entscheidungen zum Datenschutz, zu Geschäftsgeheimnissen und zum geistigen Eigentum einhalten.
Der Lieferant ist dafür verantwortlich, dass alle vertraulichen Geschäftsinformationen oder Betriebsgeheimnisse, die er im Rahmen der Geschäftstätigkeit mit e.solutions erlangt (im Folgenden "vertrauliche Informationen"), vertraulich behandelt und nicht missbräuchlich verwendet oder an Dritte weitergegeben werden.
Darüber hinaus wird der Lieferant (i) keine geistigen Eigentumsrechte Dritter, einschließlich (ohne Einschränkung) des geistigen Eigentums von e.solutions sowie des geistigen Eigentums von Kunden von e.solutions oder sonstigen Dritten, die an Projekten von e.solutions beteiligt sind, verletzen, sondern als vertrauliche Informationen schützen und sichern sowie (ii) die Vermeidung von Plagiaten unterstützen.
9. Einhaltung dieses Code of Conduct
Dieser Code of Conduct oder Verhaltenskodex bildet einen wesentlichen und integralen Bestandteil der Geschäftsbeziehung zwischen e.solutions und dem Lieferanten. Die Einhaltung der Bestimmungen dieses Code of Conduct ist daher von wesentlicher Bedeutung für die Geschäftsbeziehung zwischen e.solutions und dem Lieferanten. Der Lieferant wird sich nach besten Kräften bemühen, die in diesem Verhaltenskodex genannten Werte und Grundsätze zu kennen und einzuhalten.
Der Lieferant hat in seiner gesamten Lieferkette die Umsetzung und Einhaltung der in diesem Verhaltenskodex genannten Werte und Grundsätze vertraglich sicherzustellen. Daher wird der Lieferant seine Zulieferer und Unterauftragnehmer dazu anhalten, ebenfalls die Umsetzung und Einhaltung der in diesem Verhaltenskodex genannten Werte und Grundsätze in seiner gesamten Lieferkette sicherzustellen.
e.solutions sowie die Kunden von e.solutions behalten sich das Recht vor und sind berechtigt, die Einhaltung dieses Code of Conduct durch den Lieferanten in angemessener Weise und regelmäßig zu überprüfen. e.solutions sowie die Kunden von e.solutions sind berechtigt, dieses Prüfungsrecht mit Hilfe von zur Vertraulichkeit verpflichteten Dritte auszuüben. Darüber hinaus hat der Lieferant in seiner gesamten Lieferkette vertraglich sicherzustellen, dass das vorgenannte Auditrecht von e.solutions (bzw. den Kunden von e.solutions) direkt gegenüber dem Lieferanten des Lieferanten in der gesamten Lieferkette des Lieferanten ausgeübt werden kann. Darüber hinaus wird der Lieferant seine Lieferanten und deren Zulieferer regelmäßig im Hinblick auf die Einhaltung der Werte und Grundsätze dieses Code of Conduct auditieren und e.solutions bzw. den Kunden von e.solutions auf Verlangen Nachweise über die Einhaltung der Werte und Grundsätze sowie Auditberichte vorlegen, sofern und soweit diese verfügbar sind.
Der Lieferant erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass die Bestimmungen dieses Code of Conduct nach eigenem Ermessen von e.solutions unter Berücksichtigung der geltenden Gesetze und Vorschriften geändert werden können.
e.solutions behält sich das Recht vor, die Geschäftsbeziehung mit dem Lieferanten bei erheblichen Verstößen des Lieferanten gegen diesen Code of Conduct unter Beachtung der geltenden Gesetze teilweise oder vollständig zu beenden.
Der Lieferant und e.solutions werden alle Fragen in Bezug auf diesen Verhaltenskodex vertrauensvoll und respektvoll besprechen.
e.solutions ist ein deutsches Unternehmen, mit Hauptsitz in Ingolstadt (Deutschland).
Der Lieferant wird Verstöße oder den Verdacht auf Verstöße gegen diesen Code of Conduct an die Compliance- und Anti-Korruptions-Hotline (auch Interne Meldestelle genannt) der e.solutions melden. Die Kontaktdaten sind auf der Webseite der e.solutions unter ‘www.esolutions.de‘ zu finden.
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